Allgemeiner Stundensatz: 90 Euro
Das Honorar für ein Erstgespräch beträgt 135,00 Euro (1 Stunde), 165,00 Euro (90 Minuten), jede weitere halbe Stunde wird mit 60,00 Euro abgerechnet. Eine Erstkonsultation dauert in der Regel 60 - 90 Minuten, in schwerwiegenden und / oder chronischen Fällen manchmal auch länger. Im Rahmen der Erstanamnese kann bereits eine erste Behandlung erfolgen, sofern die Zeit dies erlaubt.
Traumasensible Prozessbegleitung / Somatic Experiencing / Erstgespräch: 130,00 Euro (80 Minuten)
Traumasensible Prozessbegleitung / Somatic Experiencing / Folgetermine: 90,00 Euro (50 - 60 Min.)
Folgetermin mit somatischer Integration: 135,00 Minuten (80 Minuten)
Auswahl einer wesensgemäßen Heilpflanze: 30,00 Euro
Eventuell zusätzlich von Ihnen gewünschte oder von mir empfohlene medizinische Verordnungen zur Unterstützung des Prozesses oder Linderung körperlicher Beschwerden werden nach Zeit abgerechnet. Je nach Krankheitsgeschichte ist dafür manchmal eine Erstanamnese nötig, siehe 1 . Termin.
Rhythmische Einreibung / Ersttermin: 120,00 Euro (ca. 2 Stunden)
Rhythmische Einreibung / Folgetermin: 75,00 Euro (ca. 60 Min. incl. Nachruhe)
Rhythmische Einreibung / Folgetermin: 95,00 Euro (ca. 90 Min. vertiefendes Gespräch und Nachruhe)
Bienenwachs-, Öl- und Kräuterauflagen: + 10,00 - 25,00 Euro
Auswahl einer wesensgemäßen Heilpflanze: 30,00 Euro
Pentagramm - Einreibung: 100,00 Euro
im Pflegeheim, Krankenhaus, Intensivstation, zu Hause: + Anfahrtspauschale
Rhythmische Einreibungen können Teil einer grundsätzlichen Therapie sein (z. B. Gespräch, Homöopathie u. ä.), die Gesamtbehandlung wird dann nach Zeit abgerechnet (s. allgemeiner Stundensatz: 90,00 Euro).
Akupunktur / Ersttermin : 165,00 Euro (beinhaltet Anamnese und Akupunktur)
Akupunktur / Folgetermine: 65,00 Euro
Akupunktur + Aromatherapie: 95,00 Euro
Nadelempfindliche Personen können mit Akupressur behandelt werden.
Telefonate, e-mail-Kontakte und Akutberatungen während einer laufenden Behandlung werden ebenfalls nach Zeitaufwand berechnet, mindestens aber mit 5,50 Euro.
Die Kosten für die Kosmetische Gesichtsverjüngende Akupunktur bitte ich gesondert zu erfragen.
Zur Vermeidung bürokratischen Aufwandes bitte ich Selbstzahler um BARZAHLUNG.
Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten die Behandlungskosten und verordneten Medikamente ganz oder teilweise. Maßgeblich für die Höhe der Erstattung ist immer Ihr Versicherungsvertrag - bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung. Sie erhalten zur Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse zeitnah eine Rechnung aufgeschlüsselt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Unabhängig von der Erstattung durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist der Rechnungsbetrag immer in voller Höhe zu zahlen. Ich bitte um Verständnis, dass ich in Erstattungsfragen weder einen Schriftwechsel mit Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle führen noch eine Rechnung bei Nicht- oder Teilerstattung ändern kann.
Selbstzahler ohne Privatversicherung erhalten im Anschluss an die Behandlung eine Quittung über den Zahlbetrag oder am Jahresende einen Nachweis über die Erbringung Naturheilkundlicher Leistungen.
IHR 1. TERMIN
Ihr erster Besuch in meiner Praxis dauert ca. 1 - 2 Stunden. In einem ausführlichen Gespräch erfrage ich Ihre Krankengeschichte nach den Regeln der Chinesischen Medizin mit Puls- und Zungendiagnose sowie wichtige Teile Ihrer Biografie (Lebensgeschichte). So erfahre ich, welche Ursachen dem Krankheitsgeschehen zugrunde liegen könnten und welche Wege der Gesundung sich anbieten. Anschließend erstelle ich Ihnen ein Therapiekonzept, das sich je nach Erfordernis aus speziellen Heilmitteln, Heilkräuteranwendungen und individuellen Ernährungsempfehlungen zusammensetzt. Je nach Beschwerdebild können auch manuelle Verfahren wie z. B. Akupunktur, Injektionen oder Massage zum Einsatz kommen.
Selbstverständlich empfehle ich Ihnen kompetente Kollegen oder Ärzte, sollte weiterer Bedarf an diagnostischen Verfahren oder komplementärer Begleitung ersichtlich sein, oder wenn ich für Ihre Beschwerden nicht die geeignete Ansprechpartnerin sein sollte.
Eine erste Behandlung ist bei Ihrem Ersttermin möglich, sofern die Anamnesezeit dies erlaubt. Im Akutfall, z. B. bei Schmerzen, empfehle ich immer eine erste lindernde Maßnahme z. B. mit Akupunktur und (schmerzarmen!) Injektionen.
In der Regel wird ein Folgetermin bei akuten Problemen nach 1 - 4 Wochen erforderlich. Bei starken und bewegungseinschränkenden Schmerzen, Akupunktur bei Kinderwunsch und in Krisenzeiten ist eine häufigere Behandlung zu erwägen und zumindest in der Anfangszeit sinnvoll. Bestimmte Heilverfahren wie z. B. Akupunktur, Moxa - Therapie und Massage kommen erfahrungsgemäß erst in einer Behandlungsserie von 3 - 12 Einheiten zu einem nachhaltigen Erfolg. Termine für chronische Beschwerden, die i. d. R. gut auf eine Arzneitherapie reagieren, können alle 6 - 8 Wochen erfolgen, sofern nicht auch hier eine tiefgreifende Besserung durch manuelle Verfahren zu erwarten ist.
Termine können auch ONLINE oder telefonisch wahrgenommen werden. Dies ermöglicht Ihnen jederzeit umfassende Betreuung, wenn Sie im Krankenhaus sind, in einem Heim leben, eine Behinderung vorliegt oder Sie weit entfernt von der Praxis wohnen oder kein Auto haben. Nach Absprache können Hausbesuche vereinbart werden, die mit einer Hausbesuchspauschale und entsprechendem km - Geld abgerechnet werden.
Eine Erstkonsultation ohne persönlichen Kontakt erbitte ich immer ONLINE.
Folgetermine können telefonisch stattfinden.
Anfragen, die lediglich eine kurze Antwort erfordern, erbitte ich per e - mail.
Bitte halten Sie bei einer Terminabsage eine Frist von 48 Stunden ein; bei Montagsterminen informieren Sie mich bitte telefonisch unter 0176 / 6923 2660 oder per e-mail unter [email protected] bis 18 Uhr des vorhergehenden Donnerstags. Bei Feiertagen unter der Woche bis 12 Uhr des vorangegangenen Tages vor dem Feiertag (also bei einem Feiertag am Donnerstag bereits am Dienstag bis 12 Uhr). Andernfalls behalte ich mir vor, nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine pauschal mit 90,00 Euro in Rechnung zu stellen, bei Versäumnis eines Erstgespräches pauschal mit 135,00 Euro.
Bei höherer Gewalt (Blitzeis, Überflutung, Sturm, Brand ...) berechne ich keine Ausfallgebühr.
Notfälle, z. B. ein plötzlicher Todesfall in der Familie oder spontane Krankenhauseinweisung sind von der Ausfallgebühr ausgenommen.
Nicht fristgerechte Absagen aufgrund persönlicher oder familiärer Angelegenheiten (Kita geschlossen, Terminkalender überladen ...) berechne ich wie oben beschrieben.
Aus rechtlichen Gründen wird darauf verwiesen, dass in der obigen Benennung der beispielhaft aufgeführten Anwendungsgebiete kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung / Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände liegen kann. Die Anwendungsgebiete beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen der hier vorgestellten Methoden oder Therapierichtungen. Aufgrund einer noch nicht vorhandenen relevanten Anzahl gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse, welche eine therapeutische Wirksamkeit belegen, können zum jetzigen Zeitpunkt keine generalisierten Aussagen über die Effektivität oben genannter Methoden gemacht werden.
Die Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen und schließt die Behandlung bestimmter Krankheiten aus, Informationen dazu finden Sie unter: https://heilpraktiker-fakten.de/heilpraktikerfakten/was-heilpraktiker-nicht-tun-duerfen